Arbeitsgestaltung „Datenbrillen im Einsatz“
Das Interesse begründet sich in der Tatsache, dass sich das Arbeitsleben immer mehr digital gestaltet und durch die immer komplizierter werdenden Technologien und die ständig steigenden Datenmengen
(big-data), von den Beschäftigten ein stetig höherer Grad an Flexiblität abverlangt wird. Dabei wird es für die Beschäftigten zunehmend schwerer, die für die eigenen Aufgaben/Projekte relevanten Daten aus rießigen Datenfluten herauszufiltern. Abhilfe kann hier die sogenannte
Datenbrille schaffen, da die Datenbrille die für bestimmte Arbeitsprozesse relevanten Informationen dem Benutzer zur Verfügung stellt, indem diese zusätzlich in das Sichtfeld eingeblendet werden.
2 Beispiele für Berufszweige bei denen Datenbrillen bereits zum Standard gehören:
- Logistikbranche
- Maintenance
3 Günde, die für die Nutzung von Datenbrillen sprechen:
- Beide Arme stehen für die Arbeitsaufgaben weiterhin zur Verfügung
- Beschäftigte können mit Hilfe der Datenbrille angelernt werden
- Mit der Datenbrille bleiben die Beschäftigten mobil
Was ist beim betrieblichen Einsatz zu beachten?
BAuA hat herausgefunden, dass vor dem Einsatz von Datenbrillen im Unternehmen eine Aufgaben-Technologie-Passung erfolgen muss.
Was bedeutet eine Aufgaben-Technologie-Passung?
Vor Einsatz muss eine ausgeprägte Analyse der Aufgaben erfolgen, damit eine passgenaue Technik dem Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden kann. Die Frage, die sich hierbei immer wieder stellt ist, in welchem Maße der Beschäftigte durch die Technik überhaupt unterstützt werden muss.
BAuA weißt ausdrücklich darauf hin, dass nur bei ausreichender Analyse und Passung die Technik eine hohe Akzeptanz durch den Beschäftigten erfährt.
Eine unzureichende Analyse würde im Gegenzug zu einer negativer Auswirkung auf die Arbeitsleistung der Mitarbeiter und zu einer negativen Belastung durch evtl. visuelle Ermüdung der Mitarbeiter führen.
3 Kriterien, die für die Akzeptanz der Technik sehr bedeutend sind:
- Gewichtsverteilung der Datenbrille,
- Tragekomfort und Design,
- Sichteinschränkungen
Neben der Wahl des richtigen Typus der Datenbrille:
- See-Through
- Non-See-Through
- Look-Around-Technologie
und einer genauen Aufgaben-Technologie-Passung empfiehlt BAuA vor Einführung dieses neuen Arbeitsmittels eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen sowie den Datenschutz der Beschäftigten zu berücksichtigen, damit die Persönlichkeitsrechte unangetastet und somit gewahrt bleiben.
Quelle: BAuA
Autorin: Susanne Mappes
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